Rechnung
Sofern uns bei der Abrechnung gültige Versicherungsdaten vorliegen, werden alle versicherten Leistungen direkt Ihrer Krankenkasse in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für versicherte Wahlleistungen. Sollten Sie Beihilfe berechtigt sein, erhalten Sie von uns eine anteilige Selbstzahlerrechnung, die Sie dann bei der Beihilfekasse einreichen können. Der Anteil der Privatkasse wird mit dieser direkt abgerechnet. Wenn Sie eine andere Regelung wünschen, geben Sie dies bitte bei der Aufnahme an.




