Wahlleistungen
Sofern Sie gesetzlich krankenversichert sind, entstehen Ihnen für die Inanspruchnahme der allgemeinen Krankenhausleistungen außer den gesetzlichen Zuzahlungen keine gesonderten Kosten.
Wenn Sie zu diesen Regelleistungen zusätzliche Leistungen, so genannte Wahlleistungen, in Anspruch nehmen wollen, bieten wir Ihnen die folgenden Möglichkeiten:
Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer sowie die Behandlung durch den Chefarzt und seine Vertreter. Fragen Sie am besten bei der Aufnahme nach diesen Wahlleistungen. Sie erhalten dann die entsprechenden Informationen und Preise.
Bitte beachten Sie: Durch die Inanspruchnahme von Wahlleistungen entstehen zusätzliche Kosten, die Ihnen in der Regel persönlich in Rechnung gestellt werden. Informieren Sie sich daher gründlich und klären Sie vor Abschluss der Wahlleistungsvereinbahrung die Übernahme dieser Kosten mit Ihrer privaten Krankenkasse.
Mit der Wahlleistung Chefarztbehandlung werden alle ärztlichen Leistungen, auch die von beauftragten Ärzten, zusätzlich berechnet (so genannte Chefarztkette).




